Ein wirksamer Gewässerschutz beginnt bereits in der Planungsphase. Auf Basis der Vorgaben aus AwSV und WHG unterstützen wir Unternehmen dabei, frühzeitig die Risiken für Gewässer, Boden und Umwelt zu erkennen – insbesondere beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie kontaminiertem Löschwasser in Lager- und Produktionsbereichen.
Wir helfen Ihnen, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Gewässerschädigungen festzulegen, etwa durch sichere Rückhalteinrichtungen, bauliche Schutzkonzepte und organisatorische Maßnahmen. So werden technische Anforderungen von Anfang an richtig berücksichtigt und spätere Anpassungen vermieden bzw. reduziert.
Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der Erstellung und Vorbereitung Ihrer wasserrechtlichen Genehmigungsanträge, damit alle gesetzlichen Anforderungen vollständig und nachvollziehbar erfüllt sind. Mit klaren Prozessen und geeigneten Lösungen sorgen wir dafür, dass Ihr Betrieb rechtskonform und umwelttechnisch gut aufgestellt ist.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann lassen Sie sich von uns beraten und fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an.
Die Vorschriften der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) und des WHG (Wasserhaushaltsgesetzes) dienen in Verbindung mit den technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe dem Schutz von Gewässern, Boden und Umwelt. Sie regeln, was bei der Lagerung und dem Verwenden von wassergefährdenden Stoffen berücksichtigt werden muss, um Schäden zu verhindern. Unternehmen mit einem Volumen ab 220 Litern bzw. einer Masse von 200 kg wassergefährdenden Stoffen müssen die Anforderungen aus der AwSV umsetzen. Bei geringeren Volumina / Massen verpflichtet der Besorgnisgrundsatz des WHG Unternehmen dazu, trotzdem eine Gewässergefährdung durch geeignete Vorsorgemaßnahmen zu verhindern.
Unternehmen, die wassergefährdende Stoffe handhaben, müssen die Risiken für Gewässer und Boden frühzeitig erkennen. Dazu gehören die Identifikation potenzieller Gefährdungen, die Bewertung von Eintragsmöglichkeiten von wassergefährdenden Stoffen in Gewässer und die Festlegung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen. Wichtige Instrumente sind sichere Rückhalte- und Auffangeinrichtungen, bauliche Schutzkonzepte, organisatorische Vorkehrungen.
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen umfasst auch die Erstellung von Dokumente zur Beschreibung der gewässerschutztechnischen Situation sowie die Erstellung und Einreichung von Genehmigungsunterlagen bei den Behörden. Dazu zählen unter anderem AwSV-Anlagenbeschreibungen, Löschwasserrückhaltekonzepte, Eignungsfeststellungsanträge, die Begleitung von Anzeigeverfahren nach § 40 AwSV, wasserrechtliche Genehmigungsanträge sowie (In-)Direkteinleiteranträge.
Ein systematischer Ansatz zur Risikobewertung und Vorsorge trägt dazu bei, dass Gefährdungen frühzeitig erkannt und Maßnahmen effektiv umgesetzt werden. Dies verbessert die Betriebssicherheit und sorgt dafür, dass die Anforderungen von AwSV und WHG erfüllt werden.
Unternehmen, die entweder mehr als 750 m³ Abwasser einleiten oder von der Behörde die Auflage erhalten haben, dass ein Gewässerschutzbeauftragter gestellt werden muss, unterstützen wir durch die Stellung von externen Gewässerschutzbeauftragten. Wir beraten Unternehmen bei neuen Bauvorhaben und überprüfen die gewässerschutztechnische Situation vor Ort, wie z. B. die Kontrolle von Abwasserwerten.
Um Mitarbeiter für die Gefahren und die Maßnahmen im Umweltschutz zu sensibilisieren bieten wir Schulungen im Bereich des Gewässerschutzes an.
Insgesamt ermöglicht die Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, technischen Möglichkeiten und Empfehlungen der Löschwasserrückhalterichtlinie, dass Unternehmen ihre Anlagen umweltgerecht betreiben, Risiken minimieren und die rechtlichen Verpflichtungen zuverlässig erfüllen.
Unsere Leistungen im Brandschutz:
Unsere Leistungen im Consulting: