Immissionsschutz

Schutz für Umwelt und Umfeld

Wir unterstützen Unternehmen bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen nach dem BImSchG sowie bei BImSchG-Anzeigen, insbesondere nach 4. und 12. BImSchV. Unser Fokus liegt darauf, Ihre Unterlagen vollständig, rechtssicher und praxisnah zu erstellen, sodass behördliche Anforderungen korrekt umgesetzt werden.

Zusätzlich berücksichtigen wir die Vorgaben der Störfallverordnung, der TA Luft und der VDI 3783, um die Einhaltung technischer und organisatorischer Vorgaben zu gewährleisten. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragserstellung über Anzeigeverfahren bis zur Unterstützung bei Rückfragen der Behörden.

Mit unserer Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihr Betrieb gesetzeskonform und umweltgerecht arbeitet – zuverlässig umgesetzt durch erfahrene Fachleute im Bereich Immissionsschutz.

Entdecken Sie unsere ganzheitlichen Leistungen im Bereich Immissionsschutz – professionell, zuverlässig und passgenau für Ihre Anforderungen.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bildet den rechtlichen Rahmen für den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Ergänzt wird es durch verschiedene Verordnungen, darunter die 4. BImSchV, die regelt, welche Anlagen genehmigungsbedürftig sind, sowie die 12. BImSchV (Störfall-Verordnung), die Betreiber bestimmter Anlagen mit gefährlichen Stoffen zu erweiterten Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Unternehmen, die Anlagen mit emissionsrelevanten Auswirkungen oder gefährlichen Stoffmengen betreiben, fallen häufig unter diese Vorschriften – und benötigen einen kompetenten Partner an ihrer Seite.

Wir übernehmen für Sie die Erstellung von Anträgen und Anzeigen nach dem BImSchG i. V. m. der 4. BImSchV und 12. BImSchV, inklusive der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und der Behördenkommunikation. Darüber hinaus stellen wir Ihnen auf Wunsch einen Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten, der Ihre Anlage fachkundig begleitet und Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unterstützt.

Zusätzlich können wir die Erstellung von KAS-18 Gutachten – fachtechnische Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung gemäß § 50 BImSchG, die beurteilen, ob bestehende oder geplante Nutzungen kompatibel mit immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sind, übernehmen.

Weiterhin bieten wir individuelle Sonderlösungen und umfassende Beratung im Bereich des BImSchG (z. B. Schornsteinhöhenberechnungen nach TA Luft), damit Sie rechtlich sicher und technisch optimal aufgestellt sind. Vertrauen Sie auf unsere Expertise – für nachhaltige, rechtskonforme und zukunftssichere Projekte.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann lassen Sie sich von uns beraten und fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an.

Leistungen

  • Erstellung eines BImSchG-Antrages gem. § 15 und §16 BImSchG i. V. m. 4. BImSchV
  • Erstellung einer BImSchG-Anzeige gem. § 67 i. V. m. 4. BImSchV
  • Erstellung einer BImSchG-Anzeige gem. §23a i. V. m. 12. BImSchV (Störfallverordnung)
  • Konzeptionierung eines Sicherheitsberichtes gem. § 9 der 12. BImSchV
  • Erarbeitung eines Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen gem. § 9 der 12. BImSchV
  • Durchführung von Ausbreitungsrechnungen für den Gefahrstoffaustritt bei Störfällen nach VDI 3783
  • Ausarbeitung einer Schornsteinhöhenberechnung nach TA Luft
  • Erstellung von KAS-18 Gutachten, Gutachten im Bereich der Bauleitplanung gem. § 50 BImSchG
  • Stellung eines externen Störfallbeauftragten
  • Stellung eines externen Immissionsschutzbeauftragten
  • Beratung, Machbarkeitsstudie
  • Betrachtung der Quotientenregel

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum für alle Fragestellungen rund um den Schutz von Mensch und Umwelt im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Anlagen, die aufgrund ihrer Emissionen oder ihrer Gefährdungspotenziale besondere Anforderungen erfüllen müssen. Ergänzt wird das BImSchG durch verschiedene Verordnungen, darunter die 4. BImSchV und die 12. BImSchV (Störfall-Verordnung). Die 4. BImSchV legt fest, welche Anlagen genehmigungsbedürftig sind und welche Anforderungen im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind. Die 12. BImSchV hingegen betrifft Betriebe, die aufgrund gefährlicher Stoffe und bestimmter Mengenschwellen als störfallrelevant eingestuft werden. Diese Unternehmen müssen weitreichende Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, um das Risiko schwerer Unfälle zu minimieren und deren Auswirkungen zu begrenzen.

Wir unterstützen Sie mit der Erstellung Anträge und Anzeigen nach dem BImSchG i. V. m. der 4. BImSchV und 12. BImSchV, einschließlich technischer Beschreibungen, Nachweise, Berechnungen und behördlicher Abstimmungen. Als externer Spezialist übernehmen wir auf Wunsch auch die Stellung eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, der Ihr Unternehmen langfristig begleitet, interne Prozesse optimiert und die Erfüllung aller gesetzlichen Pflichten überwacht. Dabei berücksichtigen wir auch die Quotientenregel, ein Verfahren zur Beurteilung kombinierter Stoffmengen, die zur Einordnung nach Störfallrecht relevant sind.

Ein weiterer Baustein unserer Arbeit ist die Erstellung von KAS-18 Gutachten, die eine wesentliche Rolle im Rahmen der Bauleitplanung nach § 50 BImSchG spielen. Diese Gutachten bewerten Abstände zwischen störfallrelevanten Anlagen und schutzbedürftigen Nutzungen wie Wohngebieten oder öffentlichen Einrichtungen.

Für Betriebe, die unter die Störfall-Verordnung fallen, übernehmen wir die Konzeptionierung und Erstellung von Sicherheitsberichten und Konzepte zur Verhinderung von Störfällen. Diese Berichte stellen das Herzstück der Sicherheitsdokumentation dar und umfassen Risikoanalysen, Gefahrenpotenzialbetrachtungen, Sicherheitsmanagementsysteme und Maßnahmen zur Störfallprävention.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Leistungen ist die Durchführung von Ausbreitungsrechnungen nach VDI 3783. Diese ermöglichen eine präzise Bewertung der Ausbreitung von Gefahrstoffen im Ereignisfall und sind essenziell für Sicherheitsberichte, Bauleitplanungen oder Genehmigungsverfahren. Ergänzend berücksichtigen wir die Anforderungen der TA Luft, der grundlegenden technischen Vorschrift zur Luftreinhaltung, die insbesondere im Rahmen immissionsschutzrechtlicher Bewertungen eine zentrale Rolle spielt (Schornsteinhöhenberechnung).

Neben diesen fachlichen Schwerpunkten bieten wir eine individuelle Beratung sowie die Entwicklung von Sonderlösungen, die exakt auf Ihre betrieblichen Anforderungen zugeschnitten sind. Mit unserer Expertise gewährleisten wir, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen sicher, effizient und vorausschauend erfüllen – für eine rechtssichere und nachhaltige Unternehmensentwicklung.